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Datenschutz

Hinweis: Dies ist ein privates, nicht-kommerzielles Vibe-Coding-Lernprojekt zu Testzwecken.

Verantwortlichkeit im Überblick

Diese Erklärung ist zweigeteilt. Teil A betrifft die Interviews und die daraus entstehenden Auswertungen. Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist dort die Organisation, die eine Befragung durchführt; sie legt Zweck und Rechtsgrundlage fest. LEAD Analytics verarbeitet diese Daten ausschließlich in ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Fragen zu einer konkreten Befragung beantwortet die eigene Organisation. Teil B betrifft den Betrieb der Plattform selbst. Dafür ist der Betreiber verantwortlich: Thomas Wiedmann c/o Autorenglück #53682 Albert-Einstein-Straße 47 02977 Hoyerswerda E-Mail: thomas.development@web.de Eine datenschutzbeauftragte Person ist nicht benannt; die gesetzlichen Voraussetzungen dafür liegen nicht vor.

Teil A – Anonyme Teilnahme am Interview

Die Teilnahme erfolgt über einen Einmal-Link ohne Konto und ohne Anmeldung. Zum Interview werden bewusst keine Angaben zur Person geführt: kein Name, keine E-Mail-Adresse, keine IP-Adresse, keine Browser- oder Geräteinformationen und kein Merkmal, das zwei Interviews derselben Person verbinden könnte. Zeitangaben werden nur tagesgenau gespeichert, nicht mit Uhrzeit; eine Reihenfolge der Gespräche entsteht dadurch nicht. Ob ein Gespräch stockt, erkennt die Anwendung über einen flüchtigen Zwischenspeicher, der von selbst verfällt. Die Einladung selbst wird nur als nicht umkehrbarer Prüfwert gespeichert. Wer eine Einladung erhalten hat, weiß die einladende Organisation; das System kann es nicht zurückrechnen.

Teil A – Bereinigung vor der Speicherung

Bevor ein Gespräch zur Auswertungsgrundlage wird, entfernt ein automatischer Schritt identifizierende Angaben – Namen, Team- und Ortsbezeichnungen, Kontaktdaten und ähnliche Hinweise – und ersetzt sie durch neutrale Marker. Weitergearbeitet wird ausschließlich mit dem bereinigten Text. Die ursprünglichen Gesprächsverläufe werden nach erfolgreicher Auswertung und Ablauf der Prüffrist gelöscht. Wörtliche Zitate erscheinen in Berichten nur, wenn sie zuvor ausdrücklich freigegeben wurden; sonst stehen dort Umschreibungen.

Teil A – Auswertung und Ergebnisse

Ergebnisse entstehen ausschließlich auf Ebene der Organisation und erst ab einer zugesagten Mindestgruppengröße. Wird sie nicht erreicht, zeigt die Anwendung kein Ergebnis – auch nicht für die Administration und auch nicht in Kreuzauswertungen einzelner Segmente. Es findet keine Bewertung einzelner Personen statt, und die Ergebnisse werden nicht für individuelle Personalentscheidungen verwendet. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO trifft die Anwendung nicht. Merkmale zu Emotionen, Stimmung oder Engagement werden weder erhoben noch abgeleitet.

Teil A – Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Gesprächsführung und Auswertung nutzen ein KI-Sprachmodell, das über Microsoft Azure AI Foundry bereitgestellt wird. Gewählt ist der Bereitstellungstyp Datenzonenstandard: Die Verarbeitung findet innerhalb der EU-Datenzone statt, gespeicherte Daten bleiben in der Geografie der Ressource. Die Modellversion ist festgeschrieben und wird in jedem Bericht ausgewiesen; ein Wechsel wird technisch erkannt. Jede Nachricht der KI und jeder Bericht ist als KI-erzeugt gekennzeichnet. Vor dem ersten Wort im Interview steht ein Hinweis, dass das Gegenüber eine KI ist. Microsoft speichert Anfragen und Antworten im Standardbetrieb bis zu 30 Tage zur Missbrauchsüberwachung und lässt in Ausnahmefällen eine menschliche Durchsicht zu. Für den Einsatz mit Beschäftigtendaten wird die Ausnahme von dieser Überwachung beantragt; solange sie nicht bewilligt ist, gilt der Standard.

Teil A – Speicherdauer und Löschung

Nicht geöffnete Einladungen verfallen nach 30 Tagen und werden anschließend gelöscht. Ein Interview, das länger als sieben Tage unbearbeitet liegen bleibt, gilt als abgebrochen; die Nachrichten werden sofort gelöscht. Eine abgeschlossene Befragung wird mit allen Sitzungen, bereinigten Transkripten, Codierungen, Ergebnissen und Berichten nach Ablauf der vereinbarten Frist gelöscht, voreingestellt ein Jahr nach Abschluss. Erzeugte Exportdateien werden nach sieben Tagen entfernt. Über jeden Löschlauf wird ein Nachweis mit Datum, Grund und Anzahl geführt – ohne Inhalte.

Teil A – Ihre Rechte bei anonymer Teilnahme

Solange ein Interview läuft, können Sie es jederzeit abbrechen; Gespräch und Nachrichten werden dann sofort gelöscht und die Einladung ist verbraucht. Nach dem Abschluss lässt sich ein Interview keiner Person mehr zuordnen – das ist der Zweck des Verfahrens. Deshalb ist ein nachträglicher Widerruf für ein einzelnes Gespräch technisch nicht möglich, und ein Auskunftsersuchen kann für die Interviewdaten nur mit dem Ergebnis beantwortet werden, dass keine Ihnen zuordenbaren Daten vorliegen.

Teil B – Konten der Organisationsentwicklung

Für Beschäftigte der Organisationsentwicklung und die Administration bestehen Konten mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort. Das Passwort wird nur als nicht umkehrbarer Prüfwert gespeichert. Zweck ist die Bereitstellung des Dienstes; Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit der Organisation und das berechtigte Interesse an einem sicheren Zugang (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO). Anmeldungen und Änderungen an der Konfiguration werden als Ereignis protokolliert – mit Kennung, Zeitpunkt und Vorgang, nie mit Inhalten.

Teil B – Hosting und Server-Protokolle

Die Anwendung läuft auf Servern der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, in einem Rechenzentrum in Deutschland; Grundlage ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Zugriffsprotokolle des Servers sind so eingestellt, dass sie keine IP-Adresse, keine Browserkennung, keine Verweisseite und keine Suchparameter enthalten. Die Seiten des Teilnehmerbereichs sind vom Zugriffsprotokoll vollständig ausgenommen. Zum Schutz vor automatisierten Anmeldeversuchen wird aus der IP-Adresse kurzzeitig ein gesalzener Prüfwert gebildet, der nur im Arbeitsspeicher liegt, nach kurzer Zeit verfällt und weder gespeichert noch protokolliert wird.

Teil B – Keine externen Dienste, kein Tracking

Die Anwendung bindet keine fremden Inhalte ein: keine Analyse- oder Statistikdienste, keine Werbenetzwerke, keine sozialen Netzwerke, keine Karten, keine Inhalte aus fremden Verteilnetzen. Die Schrift Inter wird vom eigenen Server ausgeliefert; beim Aufruf entsteht kein Kontakt zu Google. Ihr Browser spricht ausschließlich mit dem Server dieser Anwendung; technisch abgesichert ist das zusätzlich über eine strenge Inhaltsrichtlinie (Content Security Policy).

Cookies

Diese Anwendung setzt genau ein Cookie: Name: __Host-lead_session (in Entwicklungsumgebungen: lead_session) Zweck: Anmeldung an einem Konto der Organisationsentwicklung oder der Administration Inhalt: eine zufällige Sitzungskennung – keine Inhalte, kein Werbemerkmal Laufzeit: höchstens zwölf Stunden; beim Abmelden wird es sofort gelöscht Eigenschaften: httpOnly, Secure, SameSite=Lax Dieses Cookie ist für den von Ihnen gewünschten Dienst unbedingt erforderlich; nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ist dafür keine Einwilligung nötig. Weitere Cookies, Zählpixel, Fingerprinting oder ähnliche Techniken werden nicht eingesetzt. Deshalb erscheint auch kein Cookie-Banner – es gibt nichts, worin eingewilligt oder was abgelehnt werden könnte. Die Teilnehmerseiten des Interviews setzen überhaupt kein Cookie.

Ihre Rechte und Beschwerderecht

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO), soweit die Daten Ihnen zugeordnet werden können. Für Konten richten Sie Anfragen an thomas.development@web.de; für Daten aus einer Befragung an die Organisation, die die Befragung durchführt. Unabhängig davon können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren – etwa an Ihrem Wohnort, an Ihrem Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.

Stand: 31. August 2026